Zu unseren Anfängen benötigten wir noch eine Zuchterlaubnis gem. § 17 des Tierseuchengesetztes. Mit der Aufhebung der Psittakose-Verordnung im September 2012 wurde die Zucht auch ohne entsprechender Genehmigung des örtlichen Veterinäramtes möglich. Seit dem 01.05.2014 ist der o.g. Paragraph nicht mehr im Tierseuchengesetz enthalten.
Die Zucht ist gut geplanter und durchdachter Prozess.